Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden durch das Denkmalrecht (Denkmalschutzgesetz (DSchG) ) festgelegt, aber was bedeutet das für die Eigentümer solcher Immobilien? Im Grunde ist es ganz einfach, an einem denkmalgeschützten Gebäude darf nichts verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden. Dies stellt die Eigentümer jedoch oftmals vor großen Problemen, eine Sanierung erfolgt nur unter strengen Vorlagen.
Doch lohnt sich der Aufwand, da meist ein Zuhause mit historischem Charme und kulturellen Hintergrund entsteht. Egal ob es darum geht Fenster (Kastenfenster), Türen oder Böden aufzuarbeiten oder Treppenhäuser instand zu setzen, wir sind für Sie da!
Verkehrsgünstig gelegen
Sie erreichen uns sowohl fußläufig mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln bis Marzahn (S-Bahn: S7, Bus: 154, 191, 192, 195 & X54, Tram: 16, M6 & N93) als auch mit dem PKW (B158). Parkmöglichkeiten befinden sich direkt vor Ort.